Beauftragen mit der Baukontrolle sollten Bauherren unbedingt einen firmenneutralen Sachverständigen. Nicht geeignet für die Baukontrolle sind beispielsweise die Bauleiter der Bauunternehmen.
Sie sind zwar häufig Architekten und ihr Einsatz auf der Baustelle ist gesetzlich vorgeschrieben, aber sie stehen in Lohn und Brot des Schlüsselfertiganbieters. Da stellt sich automatisch die Frage: wie objektiv sind solche Baukontrollen? Werden sie auf alle Kleinigkeiten achten – im Sinne des Käufers? Die Erfahrung zeigt: Nein!
Auch bei größtmöglicher Sorgfalt zeigen sich manche Mängel erst einige Zeit nach dem Einzug. Damit der Hausbesitzer dann nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, hat der Gesetzgeber dem privaten Bauherrn Gewährleistungsfristen eingeräumt. Dazu muss der Hausbesitzer den Schaden allerdings erst einmal als solchen erkennen. Vor allem kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte jedes Haus noch einmal genau inspiziert werden, um eventuelle Mängel noch während der Garantiephase beseitigen zu lassen. Spätestens alle drei Jahre ist ein Check vom Sachverständigen sinnvoll und sollte das Gebäude auf Risse und Feuchteschäden hin untersucht werden; das gilt selbstverständlich auch für die Haustechnik.
Der Bauherr muss diese Baukontrolle ausdrücklich beauftragen und natürlich auch als Leistung bezahlen. Manche Bauherren unterlassen diese Prüfung, weil sie die Kosten dafür scheuen. Es wird schon gut gehen, hoffen sie. Dabei halten sich die Kosten für eine Baukontrolle mit ab 595 Euro durchaus im Rahmen.
Kluge Bauherren investieren hier, denn eine regelmäßige Baukontrolle schützt vor Mängeln.